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Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Gütersloh ist da und wappnet sich für Corona

Eine große Begleiterscheinung der gegenwärtigen Corona-Pandemie sind finanzielle und existenzielle Probleme. Nicht nur Unternehmen, sondern auch einzelne Bürger*innen sind davon betroffen oder werden es in den kommenden Monaten noch sein. Eine Anlaufstelle für diese Menschen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung. Im Kreis Gütersloh wird diese Aufgabe vom Sozialdienst kath. Frauen und Männer (SKFM), von der Diakonie Gütersloh und der Diakonie Halle übernommen. Rainer Bartonitschek, Schuldnerberater beim SKFM, erklärt die Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatung: "Wir beraten im Umgang mit Schulden, helfen bei der materiellen Existenzsicherung, klären über den Pfändungsschutz auf und zeigen Wege aus der Überschuldung, die man noch nicht sehen mag, wenn vielleicht aufgrund aktueller Entwicklungen rund um die Pandemie Einkünfte wegbrechen, Miete nicht mehr gezahlt werden kann und die Arbeit in Gefahr gerät."

Die Beratung läuft aktuell telefonisch, online oder schriftlich und in einigen Beratungsstellen kann auch schon Videoberatung angeboten werden, um weiterhin den größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Beratung wird dadurch nicht unpersönlich, aber zum Schutz aller Beteiligter werden so alle nicht notwendigen Zusammenkünfte vermieden.

Die Schuldnerberater*innen haben einige grundlegende Informationen und Strategien für Betroffene zusammengestellt, an denen man sich orientieren kann. Rainer Bartonitschek: "Die GUTE Nachricht ist: Auch in aktuellen Zahlungsproblemen oder in einer sich jetzt anbahnenden Überschuldung kann mit Beratung und bedachter Handlung Schlimmes verhindert werden. Die Beratungsstellen helfen dabei. Die materielle Existenzgrundlage ist rechtlich geschützt. Die Sozialgesetze erlauben jedem Menschen, seine lebenswichtige materielle Lebensgrundlage sicherzustellen. Pfändungsschutzbestimmungen helfen dabei, diese Grundlage auch gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verteidigen. Diese Möglichkeiten sind nicht neu."

Aktuell haben die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen erfahren, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz plane, die COVID-19-Soforthilfen vor der Pfändung auf dem Konto rechtlich zu schützen. Zusätzliche staatliche Hilfsmaßnahmen seien noch in der Vorbereitung.

"Wir empfehlen bei auftretenden Zahlungsproblemen in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern, um die Situation zu erläutern und um Zahlungsaufschub zu bitten. Wenn die Situation mit der aktuellen Corona-Situation zusammenhängt, sollte darauf hingewiesen werden. Denn eine unverschuldete Notlage sollte auf der anderen Seite eher Verständnis auslösen", so Bartonitschek weiter.

Das Wichtigste sind aber erst einmal die lebensnotwendigen Ausgaben für Miete, Energie und Lebensmittel: Wenn es dafür nicht reicht, sind Möglichkeiten auf Beantragung von sozialen Leistungen zu prüfen, z.B. ergänzendes Wohngeld oder ergänzende Grundsicherung beim Jobcenter (Arbeitslosengeld II) oder beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde (Grundsicherung).

Wenn die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise länger andauern und die Schulden „über den Kopf“ wachsen, muss nach anderen Lösungen gesucht werden. Aber auch hier gilt grundsätzlich: Es lassen sich immer Regelungen finden, notfalls mit staatlicher Hilfe, eine scheinbar ausweglose Problemsituation zu lösen.

Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Kreis Gütersloh können im konkreten Einzelfall schnell Tipps geben und die notwendigen Schritte begleiten. Darin haben sie Erfahrung, kompetente Fachkräfte und ein offenes Ohr, wenn auch aktuell am Lautsprecher. Ratsuchende sollten weiterhin die persönliche Vorsprache vermeiden und rufen zunächst in den Beratungsstellen anrufen. Dort werden wie bisher die Beratungsformen je nach Lage und Empfehlung der Politik angepasst. Die Beraterinnen und Berater versuchen zeitnah zu reagieren, jedoch kann es auch mal zu zeitlichen Engpässen kommen, wenn absehbar mehr Menschen das Angebot anfragen.

Das Angebot der Schuldner- und Insolvenzberatung wird vom Kreis Gütersloh und vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert. Die Beratungsstellen im Kreis Gütersloh sind wie folgt erreichbar:

Diakonie Gütersloh e.V. (Beratungsangebot für Gütersloh, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl)
https://www.diakonie-guetersloh.de/leistungen/beratung/schuldnerberatung/

  • 05241 9867-3130 in Gütersloh
  • 05241 9867-3140 in Verl
  • 05242 931173120 in Rheda-Wiedenbrück

Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V. (Beratungsangebot für Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Steinhagen, Versmold und Werther)
https://www.diakonie-halle.de/beratung/schuldner-und-insolvenzberatung/

  • 05201 184-44 in Halle

Sozialdienst katholischer Frauen und Männer für den Kreis Gütersloh e.V. (Beratungsangebot für Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück und Rietberg)
https://skfm-kreisgt.de/schuldnerberatung

  • 05242 90205-12 in Rheda-Wiedenbrück

Die Schuldnerberatungsstellen helfen auch bei coronabedingten Zahlungsproblemen.