Presseinfos „1 Jahr Tönnies-Lockdown“

Statement zur Ablehnung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages in der Altenpflege

Caritas lehnt allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege ab

Für die Mitarbeitende der Caritasverbände gelten die AVR-Caritas. Hierin sind die Rahmenbedingungen für unsere Dienstverhältnisse geregelt. Die Caritas-Mitarbeitenden verdienen besser als der Branchendurchschnitt. Ein Tarifvertrag Altenpflege, der für Allgemeinverbindlich erklärt wird, würde zunächst einmal auch für die Dienstverhältnisse der Caritas-Mitarbeitende gelten. Da die Bedingungen der AVR deutlich über dem Tarifvertrag Altenpflege liegen, würde dies bedeuten, dass wir übertariflich zahlen würden. Hier sehen wir die Gefahr, dass die Kostenträger zukünftig nur noch die Kosten übernehmen, die der Tarifvertrag Altenpflege vereinbart hat. Eine Refinanzierung unserer Kosten – Ihrer Gehälter- geht dann möglicherweise zu unseren Lasten. Dies könnte bedeuten, dass wir langfristig die guten Bedingungen der AVR nicht sicherstellen können. Wir wollen Sie aber nicht schlechterstellen. Wir wollen Ihnen langfristig die guten Bedingungen der AVR anbieten können und kämpfen weiter für eine allgemeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Der Gesetzgeber kann auf die Bedingungen in der Altenpflege auch mit einer Erhöhung des Pflegemindestlohns und weiterer Punkte wie z. B. einer besseren gesetzlichen Altersvorsorge reagieren. Ein Tarifvertrag Altenpflege ist dafür nicht zwingend erforderlich.

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