Presseinfos „1 Jahr Tönnies-Lockdown“

Meldeportal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz


Haben Sie den Eindruck, dass in Ihrem Arbeitsumfeld etwas nicht gesetzeskonform abläuft? Unter dem nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit, einen Verstoß oder ein Unrecht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu melden. Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich (Wer, was? wie? wann?...). 

Nach Abgabe der Meldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Der Hinweis wird eingehend von der internen Meldestelle geprüft. Absolute Vertraulichkeit und ein sicherer Umgang mit Ihren Daten werden Ihnen während des gesamten Vorgangs garantiert. Bis ein Verstoß bestätigt ist, gilt für Betroffene die Unschuldsvermutung. Falschmeldungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Wir weisen darauf hin, dass das Meldeportal keine Beschwerdestelle ist. Für Rückmeldungen, die eher allgemeiner Natur sind, steht Ihnen gern unser Beschwerdemanagement zur Verfügung. 

Mit der Bearbeitung der Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. die Caritas-Dienstleistungsgenossenschaft (cdg) beauftragt.